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Mir/ Uns ist bekannt, dass die Selbstauskunft von uns nicht verlangt werden kann, jedoch der Vermieter seine Entscheidung für eine eventuelle Vermietung auf die vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben aus dieser Auskunft stützt und diese zur Vorbedingung macht. Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile(n) ich/ wir dem Vermieter die nachfolgenden Informationen in Bezug auf eine mögliche Anmietung des Mietobjekts
Der Vermieter ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der eigenen Vermietung zu nutzen. Sofern die Auskünfte nicht mehr benötigt werden. Wenn ein Mietvertrag nicht zustande kommt, hat der Vermieter diese Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz unverzüglich zu vernichten. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier
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